Rund 70 Steinkreuze – mal imposant, mal unscheinbar – sind im Land Brandenburg bis heute erhalten. Es handelt sich um Gedenk- und Sühnekreuze, die aus dem 14.–17. Jhd. stammen. Sie erinnern an Menschen, die Opfer eines Verbrechens oder eines tödlichen Unfalls geworden sind. In Zeiten, als christlicher Glaube und Kirche großen Einfluss auf die Rechtsprechung hatten, wurden Täter dazu verpflichtet, Sühnekreuze für das Seelenheil ihrer Opfer zu errichten. Diese einzigartigen Denkmale mittelalterlichen Rechts zählen zu den ältesten Flurdenkmalen und stehen noch heute an Weggabelungen, Straßen und zentralen Plätzen in unserer Umgebung.