Am 9. März 1994 verkündete das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung, in der sie die Gültigkeit des Betäubungsmittelgesetzes bezüglich Cannabis bestätigten. Allerdings mussten die Richter zu einem “Trick” greifen, um die Verfassungsmäßigkeit des Cannabisverbotes anzuerkennen. Sie verwiesen auf eine bis dahin kaum genutzte Regelung, den §31a BtMG, die es den Staatsanwaltschaften ermöglicht, Verfahren einzustellen, wenn “kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung” besteht. Gegen das sogenannte “Übermaßverbot” verstößt das BtMG demnach nicht, weil Verfahren “die ausschließlich den gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten vorbereiten und nicht mit einer Fremdgefährdung verbunden sind” ja sowieso regelmäßig eingestellt werden müssten.
Anders als der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zur “nicht geringen Menge” (7,5 Gramm THC) zehn Jahre zuvor hatte es das Bundesverfassungsgericht 1994 jedoch versäumt, zu entscheiden, wie viel Haschisch oder Marihuana denn nun eine “geringe Menge” seien. In den Monaten nach dem Verfassungsgerichtsbeschluss verwandelte sich die Bundesrepublik daher in einen cannabispolitischen Flickenteppich. “Wenig” waren an der Nordsee 30, in Berlin 15 und in NRW 6 Gramm. Den baden-würtemberger Staatsanwälten gab ihr Dienstherr “bis 3 Konsumeinheiten freie Hand”.
Noch heute, 20 Jahre danach, sorgt die mit dem Haschisch-Urteil geborene “Geringe Menge”, der Krümel Gras, der angeblich legal sei, für Verwirrung. Zwischen Flensburg und Bodensee gelten ganz unterschiedliche Regeln dafür, welche Delikte vom §31a BtMG erfasst werden. Das innerrepublikanische Rechtsgefälle in Sachen Cannabis wird nicht nur von Fachpolitikern mit Bauchschmerzen betrachtet. Warum trotz vermeintlicher “Freigrenzen” jedes Jahr zehntausende Konsumenten Hausdurchsuchungen erdulden, ED-Behandlungen hinter sich bringen und am Ende, obschon der Eigenbedarf erwiesen ist, verurteilt werden, verwirrt Betroffene und Journalisten gleichermaßen. Das Hanf Museum Berlin will dies mit seiner im März und April präsentierten Sonderausstellung “20 Jahre Cannabisbeschluss” ändern. Den BesucherInnen stehen dafür knapp zwei Dutzend Experten und Betroffene zur Verfügung, die sich auf Bildtafeln zu Wort melden. Das neu gewonnene Wissen kann dann direkt spielerisch überprüft werden.