Die Provenienzforschung hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt und ist vor allem durch die Gurlitt-Sammlung und Filme wie „Monuments Men“ und „Die Dame in Gold“ in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt. Doch was versteht man eigentlich genau darunter?
Was beinhaltet diese Forschung, wer betreibt sie und welche Werke und Sammlungen sind davon betroffen? Wie lassen sich Kunstwerke identifizieren, die ihren Eigentümern unrechtmäßig zwischen 1933 und 1945 entzogen worden sind? Und worin liegt der Unterschied zwischen Raub- und Beutekunst? Diesen Fragen gehen die Museen der Stadt Bamberg vor dem Hintergrund ihrer besonderen Sammlungsgeschichte nach und beschäftigen sich intensiv mit der Provenienzforschung. 2012 startete hierzu ein vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (Stiftung bürgerlichen Rechts) gefördertes dreijähriges Forschungsprojekt, als eines der ersten Projekte an einem kommunal geführten Museum in Bayern. Ein erster Meilenstein war 2014 der Abschluss des Restitutionsverfahrens zum „Schönbornschen Löwenpokal“ aus der Sammlung Budge. Nach Abschluss des Projektes werden nun weitere Ergebnisse in der Ausstellung SPURENSUHE der Öffentlichkeit vorgestellt.
Wechselvolle Geschichte
Das Historische Museum Bamberg blickt auf eine lange und wechselvolle Geschichte zurück. 1838 als Städtische Kunst- und Gemäldesammlung gegründet, verlagerte sich in den 1930er Jahren der Sammlungsschwerpunkt. Im Zuge der Neueinrichtung des „Fränkischen Heimatmuseums“ in der Alten Hofhaltung wurden umfangreiche Neuerwerbungen getätigt. Die Klärung der Frage, ob es sich bei diesen Neuzugängen um Raubkunst handelt, war Hauptaufgabe des 2012 ins Leben gerufenen Projekts zur Provenienzforschung. Systematisch wurde der zwischen 1933 und 1945 erworbene Bestand auf NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter, vor allem aus jüdischem Besitz, untersucht. Da zahlreiche Kunstgegenstände aus dem lokalen Kunsthandel angekauft wurden, stand auch seine Rolle in Bezug auf den Kulturgutraub vor Ort im Fokus der Untersuchung.
Einblicke, Möglichkeiten und Grenzen
Wie identifiziert man Kunstwerke, die ihren Eigentümern unrechtmäßig entzogen wurden? Wie lässt sich angesichts lückenhafter Quellenüberlieferung ein eindeutiger Nachweis erbringen? Und wie geht man mit den als Raubkunst identifizierten Objekten um? Anhand dieser Fragestellungen bietet die Ausstellung einen umfassenden Einblick in das spannende Feld der Provenienzforschung an den Museen der Stadt Bamberg. Sie zeigt die Ergebnisse, aber auch Möglichkeiten und Grenzen des Forschungsprojektes auf und stellt konkrete Einzelfälle etwa aus den Sammlungen von Emma Budge, Angelo Wassermann oder Willy Lessing, vor. Auch der Frage, inwieweit Kunsthandel und Verwaltung am Kulturgutraub beteiligt waren, geht die Ausstellung nach. Außerdem kann der Besucher einen Blick hinter die Kulissen der vielschichtigen Recherchearbeit werfen.
Was ist Provenienzforschung?
Die Provenienzforschung widmet sich der wissenschaftlichen Erforschung der Herkunft (Provenienz) und der wechselnden Eigentumsverhältnisse eines Kunstwerks. Sie verfolgt das Anliegen, Kunstwerke zu identifizieren, die während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogen und bisher nicht zurückerstattet wurden, deren rechtmäßige Eigentümer zu suchen und gerechte und faire Lösungen für eine Rückgabe zu finden. Dies beschlossen 44 Staaten, darunter Deutschland, in der Washingtoner Konferenz 1998. Ein Jahr später bekräftigte Deutschland diese Grundsätze mit einer „Gemeinsamen Erklärung“ von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden. Der Umsetzung dieser Forderungen kommen die Museen der Stadt Bamberg seit 2012 nach.
Begriffserklärung
Häufig werden die Begriffe Raubkunst und Beutekunst im Sprachgebrauch nicht klar voneinander getrennt. NS-Raubkunst meint NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter. Bedeutend sind Herkunft und Schicksal des ursprünglichen Eigentümers und nicht der materielle oder (kunst-)historische Wert. Beutekunst hingegen bezeichnet Kulturgut, das im Krieg oder infolge einer kriegerischen Auseinandersetzung widerrechtlich entzogen bzw. verbracht oder verlagert wurde.