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Historisches Museum Bielefeld


Ravensberger Park 2
33607 Bielefeld
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Öffnungszeiten:

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Sa, So 11.00-18.00 Uhr

Was damals Recht war... – Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht

15.02.2009 - 28.03.2009
Mit Ablehnung und Feindschaft begegnete die Mehrzahl der Deutschen auch nach 1945 den Opfern der Wehrmachtsjustiz. Vielen gelten die Verurteilten bis heute als Verräter oder Feiglinge. Eine solche Sichtweise verstellt jedoch den Blick auf den Unrechtscharakter der NS-Militärjustiz. Vor Gerichten der Wehrmacht waren die Verteidigungsmöglichkeiten der Angeklagten stark eingeschränkt und viele NS-typische Straftatbestände waren von einer außerordentlichen Unklarheit geprägt. So konnte nahezu jede Form der Abweichung oder des Ungehorsams als "Wehrkraftzersetzung", jede unbedachte Äußerung als "Heimtücke" ausgelegt werden. Selbst scheinbar klare Vorwürfe, wie etwa Fahnenflucht, beruhten oft auf willkürlichen Entscheidungen der Ankläger oder Richter, da die NS-Rechtssprechung systematisch die Bindung von Urteilen an normatives Recht ersetzt hatte durch einen politisch definierten Ermessensspielraum für die Richter. So konnten Faktoren wie „das gesunde Volksempfinden“ oder der Nutzen des Angeklagten für die „Volksgemeinschaft“ zu entscheidenden Kriterien für die Urteilsfindung werden. Der "Wert" des bisherigen Lebens des Angeklagten, politische Vorgaben und, wie wir heute wissen, seine soziale Nähe zu den Richtern bestimmten häufig stärker über das Strafmaß als das eigentliche Delikt. Die NS-Richter urteilten nicht objektiv, sondern nach den Vorgaben des NS-Justizministeriums als „Führer der Gerichtsverhandlung“ nach eigenem Ermessen, ohne das ihre Entscheidungen anfechtbar gewesen wären. Ihr erklärtes Ziel war es, durch harte, abschreckende Urteile zur "Manneszucht" in der Wehrmacht beizutragen um eine Revolution wie am Ende des Ersten Weltkrieges auf jeden Fall zu verhindern.

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