07.04.2008 - 01.06.2008
Bildnisse römischer Kaiser und Bürger zählen zu den herausragenden Leistungen der römischen Kunst. Das Bild des Herrschers war in allen Lebensbereichen gegenwärtig: auf den Plätzen, in den Bauten der Öffentlichen Hand, den Lagern des Militärs, oft genug in Privathäusern. Zu Beginn seiner Herrschaft gab Kaiser Augustus (reg. 27 v. Chr. – 14 n. Chr.) bei Hofbildhauern ein ‚offiziellesÂ’ Staatsporträt in Auftrag. Mit geringen Varianten hielt er bis zu seinem Tod daran fest. Um den dynastischen Herrschaftsanspruch zu dokumentieren, gruppierten sich zu seinem Porträt Bilder seiner Familie. Alle nachfolgenden Kaiser führte diese Form des politischen Herrscherkultes fort – über vier Jahrhunderte.