Nach der im Februar 1939 reichsweit erlassenen Dritten Anordnung aufgrund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden musste die jüdische Bevölkerung mit deutscher Staatsangehörigkeit alle Edelmetallgegenstände, Edelsteine und Perlen gegen eine geringe Entschädigung abliefern. Aus diesen Beständen erwarb das Bayerische Nationalmuseum in den Jahren 1939 und 1940 vom Städtischen Leihamt München insgesamt 322 Silbergegenstände.
Seit 1951 konnten insgesamt 207 Silberobjekte an die ursprünglichen Eigentümer oder ihre Erben zurückgegeben werden. 112 Objekte, für die die Anspruchsberechtigten bisher nicht nachgewiesen werden konnten bzw. keine Ansprüche geltend gemacht wurden, befinden sich heute noch in den Sammlungen des Museums. Auf der Basis von Archivrecherchen konnten nun die Namen der Personen ermittelt werden, die die Silberobjekte 1939/40 beim Städtischen Leihamt abgegeben haben.
Die Präsentation der 112 im Bayerischen Nationalmuseum verbliebenen Stücke und die Veröffentlichung der Namen im Rahmen einer Studioausstellung bietet die Möglichkeit, zukünftig die Erben bzw. Rechtsnachfolger der ursprünglichen Besitzer ausfindig zu machen und weitere Objekte zu restituieren.