Die Lochgefängnisse in den Kellergewölben des Nürnberger Rathauses entstanden im Jahr 1332, als das Rathaus auch als Gerichtsort fungierte. Sie dienten nicht dem eigentlichen Strafvollzug sondern der Untersuchung und Verwahrung von Häftlingen bis zur Urteilsvollstreckung während des laufenden Gerichtsverfahrens. In zwölf kleinen Zellen und einer Folterkammer wird ein bedrückendes Bild damaliger Gerichtsbarkeit vermittelt.